Peer CSC Lübeck Die 200 Meter Abstandsregelung natürlich nicht vergessen. Im Bezug auf Einbruchsschutz muss die Zukunft zeigen welche Maßstäbe die jeweiligen Ämter anlegen. In den Kommentaren zum Gesetz stand mal was von “verhältnismäßig”.
Falls dort Angestellte tätig werden, sind natürlich die arbeisrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Das dürfte aber bei der Beantragung der Lizenz noch keine Rolle spielen.
Die Ämter können auch die Lizenz mit Auflagen erteilen obwohl die Halle noch nicht angemietet ist oder der Einbruchsschutz noch nicht besteht.
Allerdings könnte sich daran evtl. auch noch was ändern durch die Protokollärklärung.