Sehr geehrte Gründungscommunity,
wir, der CSC Allgäuer Gras sind etwas fassungslos über die Umsetzbarkeit der Abstandsregeln.
Es fing alles super an, wir hatten ein Objekt mit 130qm für den Anbau das jegliche Regel des Cannabisgesetzes eingehalten hat. Was ich zu dieser Zeit leider nicht auf dem Schirm hatte, war die Baunutzungsverordnung die dieses Objekt ausschließlich für eine gewerbliche Vermietung vorsieht - was unserem Verein wiederum untersagt ist.
Wenn wir die aktuelle “Bubatzkarte” nehmen (welche noch nicht ganz ausgereift ist) und den Radius auf 200m stellen, leuchtet unsere 14.000 Einwohner Stadt einfach rot auf. Ausserhalb von Gewerbegebieten ist keine Möglichkeit gegeben die Abstandsregeln einzuhalten.
Von Vermietern hören wir nichts negatives, auch jetzt will man uns ein neues Objekt geben. Hier war ich erstmal Happy weil die Krabbelgruppe 200,18 Meter entfernt war, wenn man aber in die andere Richtung gehen würde findet man in 156 Meter eine Schule.
Der Staat nutzt uns Anbauvereine als Fußsoldaten gegen den Schwarzmarkt, sticht uns aber höchst persönlich durch die Regeln das Messer in den Rücken. Unser Verein der gerade mal 30 Mitglieder hat, hat ab sofort einen Aufnahmestopp da wir die Produktion nicht sicherstellen können. So wie es derzeit steht - wird dem Schwarzmarkt das Feld überlassen.
Deshalb meine Frage, gibt es hier eine Gruppe die bereits aktiv daran arbeitet diese Abstandsregeln zu vereinfachen in dem man auf den Gesetzgeber zugeht? Unser Verein würde sich gerne anschließen.
Mit besten Grüßen
Sven Wolf, Vorstandsvorsitzender, Allgäuer Gras